Umweltverträglichkeit

Der detaillierte Umweltverträglichkeitsbericht zeigt, dass alle Vorgaben für die Umsetzung vom EbiMIK eingehalten werden:

Verkehr und Lärm

  • Das EbiMIK führt nicht zu einem höheren Verkehrsaufkommen. Das Verkehrsaufkommen gemäss des von der Bevölkerung genehmigten Gestaltungsplans und Umweltverträglichkeitsbericht wird nicht erreicht. Auch die Spitzen am Morgen und am Abend bleiben gleich, da unsere Lastwagen einfach beladen statt leer nach Oberglatt fahren. Durch den zusätzlichen Bahnanschluss soll viel Material von und zum EbiMIK mit der Bahn transportiert werden. Der LKW Anteil wird somit entlastet.
  • Die geltenden Planungswerte gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV) können bei allen umliegenden Gebäude unterboten werden, insbesondere da lärmintensive Prozesse innerhalb der Gebäude stattfinden. 

Luft und Staub

  • Die Emissionen werden gegenüber dem auf dem Standort bewilligten Projekt «Ebimin» (Hochtemperaturverbrennungsanlage) reduziert. Es werden neu Bauabfälle gehandhabt. Damit werden viel weniger kritische Stoffe behandelt. Die Behandlung und Lagerung findet ausschliesslich in Hallen statt und Staubemissionen werden so weit wie möglich an den Quellen abgesaugt. Die zusätzliche Lüftungsanlage verfügt über eine leistungsfähige Entstaubungsanlage, wodurch die Emissionsgrenzwerte für Staub gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) signifikant unterboten werden.