Abtransport von sauberem Aushub mit der Bahn

1. Juli 2021. Im Kanton Zürich muss per 1. Juli 2021 sauberer Aushub aus Baugruben mit einem Volumen von über 25'000 Kubikmeter zwingend mit der Bahn abtransportiert werden. Eberhard ist eine Bahnlänge voraus.

Betroffen davon ist der ganze Kanton Zürich mit Ausnahme der nördlichen Gebiete der Bezirke Dielsdorf, Bülach und Andelfingen im Zürcher Unterland (siehe PDF). In Kraft tritt das Gesetz als Auflage der Baubewilligung am 1. Juli 2021. Begründet wird die Gesetzesanpassung mit der Verkehrsraumentlastung.
Um diesen Schritt praktisch umzusetzen, braucht es im Kanton Zürich fünf bis acht Standorte für den Bahnverlad von sauberem Aushub. Diese Standorte sollen südlich einer Linie Wettingen – Embrach – Altikon liegen, weil sonst die Transportdistanz mit der Bahn zu den Deponien zu kurz ist. Ideal sind Standorte bei denen sich zusätzliche Synergien mit dem Kiesumschlag und/oder der Betonproduktion ergeben.  
Ganz nach dem Motto: eine Bahnlänge voraus: Die Eberhard Unternehmungen verfügen über ideale Standorte und sind mit ihren Logistikkonzepten bereit, die Veränderungen und die Herausforderungen der Gesetzesanpassung, ohne wesentliche Änderungen für die Kunden, effizient umzusetzen.   
 

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