| Sparten | Altlastsanierung |
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| Projekt | Sanierung Jagdschiessanlage Vorauen, Klöntal, Glarus |
Projektdaten
| Bauherr | Gemeinde Glarus, Departement Sicherheit und Liegenschaften, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus |
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| Projektleitung | magma AG, Josefstrasse 92, Zürich |
| Auskunft | Herr Eike Kreikenbaum, Gesamtprojektleitung |
| Leistungen | Entsorgung belasteter Kugelfangmaterialien, Materiallieferungen |
| Bausumme(CHF) | 1.40 Mio. |
| Bauzeit | Oktober 2023 bis Juni 2024 |
Projektbeschreibung
| Technische Daten |
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| Auftrag / Vorgehen |
Die Jagdschiessanlage Vorauen befindet sich im hinteren Klöntal der Gemeinde Glarus, am westlichen Ende des Sees. Die Projektparzelle (Nr. 2002) ist mit drei sanierungsbedürftigen Flächen im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Die Jagdschiessanlage umfasste eine 100 m-Schiessanlage (seit 1935), einen Tontauben-Schiessposten (seit 1950) und eine Hasen-/Keileranlage (seit 1963). Durch den früheren Schiessbetrieb wurde auf einer Fläche von zirka 11'000 m2 schadstoffbelastete Rückstände in den Boden eigetragen. Der Einschussbereich befand sich am Rand des Cholraiwalds, welcher nach Norden gegen den Sulzberg und den Twiren steil ansteigt. Zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 wurde insgesamt wurden rund 6'700 t belastete Materialien entsorgt. Davon musste circa 5'000 t aufgrund der nachgewiesenen Belastung als Sonderabfall klassiert werden. Zur Rekultivierung des Sanierungsperimeters wurde insgesamt 850 m3 Ober- und Unterboden, unter Überwachung der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB), zugeführt. Der überwiegende Teil des Kugelfangmaterials konnte in der Bodenwaschanlage der Eberhard Recycling AG in Rümlang behandelt werden. Nach der nass-mechanischen Behandlung konnte das partikuläre Blei zurückgewonnen und die Kiesfraktionen als Recyclingprodukte der Baustoffproduktion zugeführt werden. Separierte Leichtfraktionen wurden energetisch verwertet und anfallende Rückstände gesetzeskonform entsorgt. Die Eberhard Recycling AG entsorgte das belastete Kugelfangmaterial lückenlos dokumentiert, VVEA-konform sowie unter Beachtung von Artikel 16, Absatz 1, Buchstabe a AltlV. Die Grundlage zur Geltendmachung der anrechenbaren Massnahmekosten für die VASA-Abgeltungen wurden, zuhanden der Bauherrschaft, somit sichergestellt. |
Kontakt
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Eberhard Recycling AG |




